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Unabhängigkeit und Selbstverwaltung

Die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft sind unabhängig und verwalten sich selbst.

In jedem Verfahren vor einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft haben die Parteien einen Anspruch darauf, dass ihr Fall unabhängig beurteilt wird. Die Justizbehörden wenden das Recht auf den einzelnen Fall an. Bei dieser Prüfung müssen sie frei sein von äusseren Einflüssen. Sie sind nur dem Recht verpflichtet. Der Grosse Rat übt die Oberaufsicht über die Justiz aus.

Damit eine Beeinflussung verhindert werden kann, braucht es auch einige organisatorische Rahmenbedingungen: Im Kanton Bern sind die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft von der Regierung und vom Parlament institutionell getrennt. Der Regierungsrat und der Grosse Rat haben keinen Einfluss auf die Kernaufgaben der Justiz. Sie dürfen den Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft zum Beispiel keine Weisungen erteilen.

Die Unabhängigkeit gilt auch innerhalb der Justiz. Die einzelnen Justizbehörden sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben autonom.

Die Selbstverwaltung verstärkt die Unabhängigkeit zusätzlich. Die Berner Justiz verfügt über ihr eigenes Budget und nimmt wichtige Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Personal, Finanzen und Informatik selbständig war.

Hier finden Sie Informationen zur Justizverwaltungsleitung.

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