Die Staatsanwaltschaft ist für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs verantwortlich. Sie leitet das Vorverfahren, verfolgt die Straftaten im Rahmen von Untersuchungen, erhebt gegebenenfalls Anklage und vertritt diese Anklage vor Gericht. In geringfügigeren Fällen erlässt sie einen Strafbefehl.
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