Die Berner Justiz besteht aus den drei Organisationen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Staatsanwaltschaft. Mit der Justizverwaltungsleitung verfügen sie über ein gemeinsames Organ. Die Oberaufsicht über die Justiz obliegt dem Grossen Rat, handelnd durch die Justizkommission.
Nähere Informationen zu den einzelnen Organisationen und zur Justizverwaltungsleitung finden Sie hier: