Zur Zivil- und Strafgerichtsbarkeit gehören das Obergericht als oberste kantonale rechtsprechende Behörde sowie die unter dessen Aufsicht stehenden Regionalgerichte, regionalen Schlichtungsbehörden, Zwangsmassnahmengerichte, das Wirtschaftsstrafgericht und das Jugendgericht. Sie beurteilen Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht.