Zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören das Verwaltungsgericht als oberste und letztinstanzliche kantonale richterliche Behörde sowie die unter dessen Aufsicht stehenden weiteren verwaltungsunabhängigen Justizbehörden. Sie beurteilen Verfahren im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts von Bund und Kanton Bern.
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