Im Frühling 2010 stellte die Kantonspolizei Bern fest, dass sich ein Geldbetrag von knapp 120'000 Euro nicht mehr an seinem Aufbewahrungsort befand. Das Geld war im Rahmen von Ermittlungen sichergestellt worden. Eine umgehend eingeleitete interne Suche nach dem Bargeld verlief negativ. Da das Geld an einem gesicherten Aufbewahrungsort gelagert wurde, besteht der Verdacht, dass es durch eine interne Person entwendet worden sein könnte.
Die Kantonspolizei Bern erstattete beim Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland Strafanzeige gegen Unbekannt. Die notwendigen Ermittlungen wurden sofort aufgenommen. Das Untersuchungsrichteramt wird dabei durch die Kantonspolizei Zürich unterstützt.
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