Formulare / Merkblätter
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Einige Formulare werden vom Bundesamt für Justice Link öffnet in einem neuen Fenster. zur Verfügung gestellt.
Schlichtungsverfahren
Zivilverfahren
Sonstiges
Automatisierte Interpolationstabelle gemäss Art. 5 Abs. 1 der Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)
Mit der Berechnungsformel gemäss verlinkter Excel-Tabelle lässt sich das erstinstanzlich geschuldete Honorar nach Art. 5 Abs. 1 PKV für einen beliebigen Streitwert innerhalb des Rahmentarifs interpolieren. Für das Gericht massgebend sind indes lediglich die betragsmässigen Ober- und Untergrenzen je Streitwertbereich. Innerhalb des zur Anwendung gelangenden Tarifrahmens bemisst sich das Honorar nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 des kantonalen Anwaltsgesetzes [KAG; BSG 168.11]). In jedem Fall vorbehalten bleiben Art. 8 und 9 der PKV.
Tabelle Link öffnet in einem neuen Fenster. (Excel, 17 KB)
Mietformulare
Hinweis
Verordnungsänderung per 1. Juli 2014
Der Bundesrat hat am 15. Januar 2014 beschlossen, die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG; SR 221.213.11) anzupassen. In Artikel 14 Absatz 3 bis VMWG wird festgehalten, dass Förderbeiträge die für wertvermehrende Verbesserungen gewährt werden bei einer Mietzinserhöhung vom Betrag der Mehrleistungen in Abzug zu bringen sind. Durch die ebenfalls neu eingefügte Ziffer 5 zu Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a VMWG wird zudem vorgeschrieben, dass das Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen bei Mehrleistungen die Angabe enthalten muss, ob der Vermieter solche Förderbeiträge für wertvermehrende Verbesserungen erhält.
Die Änderung der Verordnung ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 20 KB, 3 Seiten)