Logo Kanton Bern / Canton de BerneVerwaltungsgerichtsbarkeit

Rechtsprechung

Hier finden Sie die elektronisch publizierten Entscheide des Verwaltungsgerichts und der Steuerrekurskommission. Weitere, nicht elektronisch publizierte Entscheide können Sie bei den jeweiligen Behörden gegen eine Gebühr anfordern.

Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht publiziert seine Sachurteile anonymisiert in der elektronischen Urteilssammlung. Die Urteile sind im Zeitpunkt der Publikation nicht in jedem Fall schon rechtskräftig. Leitentscheide, die ab dem 1. Januar 2023 in der Bernischen Verwaltungsrechtssprechung (BVR) publiziert sind, werden mit der entsprechenden Fundstelle markiert. Die Suche kann auf Leitentscheide beschränkt werden. Auf Entscheide des Bundesgerichts wird unmittelbar nach deren Eröffnung in der Urteilssammlung hingewiesen. 

Urteilssammlung des Verwaltungsgerichts

Bernische Verwaltungsrechtsprechung (BVR)

Das Verwaltungsgericht publiziert seine Leitentscheide zusätzlich in der Sammlung Bernische Verwaltungsrechtsprechung (BVR). Die weiteren Behörden der Verwaltungsgerichtsbarkeit publizieren in der BVR einen jährlichen Rechtsprechungsbericht. Der Zugang zur BVR ist kostenpflichtig.

Bernische Verwaltungsrechtsprechung (BVR)

Steuerrekurskommission

Die Steuerrekurskommission publiziert in der elektronischen Entscheidsammlung laufend ausgewählte Entscheide von allgemeiner Bedeutung. Sofern ein publizierter Entscheid infolge eines Weiterzugs nicht in Rechtskraft erwachsen ist, wird entsprechend darauf hingewiesen und auf den oberinstanzlichen Entscheid verwiesen. Soweit zum Schutz der Beteiligten erforderlich, sind die Urteile anonymisiert.

Entscheidsammlung der Steuerrekurskommission

Weitere, nicht publizierte Entscheide der Steuerrekurskommission können gegen eine Gebühr angefordert werden.

Weitere Entscheide

Die Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (RKMF), die Enteignungsschätzungskommission (ESchK) und die Bodenverbesserungskommission (BVK) publizieren ihre Entscheide nicht elektronisch. Entscheide können bei der jeweiligen Behörde gegen eine Gebühr angefordert werden.

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