Logo Kanton Bern / Canton de BerneVerwaltungsgerichtsbarkeit

Steuerrekurskommission

Die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (StRK) ist das erstinstanzliche verwaltungsunabhängige Steuergericht des Kantons Bern.

Die StRK überprüft Einspracheentscheide, Nichteintretensentscheide sowie Erlassentscheide der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Die StRK beurteilt Rekurse hinsichtlich der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuern. Ebenfalls urteilt sie über Beschwerden betreffend die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer und den Wehrpflichtersatz, soweit für deren Beurteilung der Kanton Bern zuständig ist. Auch fällt die Beurteilung von Beschwerden betreffend die Schätzung des Ertragswerts gemäss dem Gesetz über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht in die Zuständigkeit der StRK.

Die StRK setzt sich zusammen aus zwei hauptamtlichen Richterinnen bzw.  Richtern sowie zwölf Fachrichterinnen bzw. Fachrichtern. Letztere sind Sachverständige in den Bereichen Steuerrecht, Buchführung bzw. Treuhand, Bau- und Schätzungswesen oder Landwirtschaft. Die StRK fällt – ausgehend vom Streitwert – ihre Entscheide einzelrichterlich oder in einer von zwei Kammern, deren Vorsitz jeweils eine hauptamtliche Richterin oder ein hauptamtlicher Richter hat.

 

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