Enteignungsschätzungskommission des Kantons Bern

Die Enteignungsschätzungskommission (ESchK) des Kantons Bern ist die erstinstanzliche Justizbehörde in Enteignungssachen für den Kanton Bern und damit zuständig für die Beurteilung von enteignungsrechtlichen Streitigkeiten.
Dazu gehören alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Enteignung von im Kanton Bern gelegenen Grundstücken durch den Kanton, eine Gemeinde, eine kantonale oder kommunale Organisation oder Private, denen das Enteignungsrecht verliehen worden ist (z.B. Enteignung von Land zum Bau von Kantons- und/oder Gemeindestrassen, einer Abwasserreinigungsanlage oder eines Schulhauses). Nicht in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Enteignungsschätzungskommission fallen dagegen Enteignungen, die sich auf eidgenössisches Recht stützen (z.B. Enteignung von Land zum Bau von Autobahnen, Eisenbahnen und Fernmeldeanlagen, Enteignung von Land und Durchleitungsrechten für Starkstromleitungen). Hierfür sind Eidgenössische Enteignungsschätzungskommissionen eingesetzt.
Die Enteignungsschätzungskommission ist ferner zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus materieller Enteignung sowie weiterer in Art. 47 f. des Gesetzes über die Enteignung (Enteignungsgesetz; EntG Link öffnet in einem neuen Fenster.) und in der übrigen Gesetzgebung ausdrücklich genannter Streitigkeiten. Zu den letzteren gehören namentlich Lastenausgleichsklagen nach Art. 30 f. des Baugesetzes (BauG Link öffnet in einem neuen Fenster.).
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Enteignungsschätzungs-kommission des Kantons Bern
Thunstrasse 24
3005 Bern