Logo Kanton Bern / Canton de BerneVerwaltungsgerichtsbarkeit

Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht beurteilt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten grundsätzlich als zweite Instanz und ist in diesem Bereich oberste kantonale richterliche Behörde.

Das Verwaltungsgericht setzt sich aus drei Abteilungen zusammen, der verwaltungsrechtlichen, der sozialversicherungsrechtlichen und der Abteilung für französischsprachige Geschäfte. Es amtet zudem als Aufsichtsbehörde der Steuerrekurskommission, der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern, der Enteignungsschätzungs- und der Bodenverbesserungskommission. Die administrative Leitung des Verwaltungsgerichts obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten, dem Plenum und der Geschäftsleitung. Das Generalsekretariat unterstützt die geschäftsleitenden Organe bei ihrer Aufgabenerfüllung.

Seite teilen