Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Überblick über das Obergericht

Das Obergericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Kantons Bern in Zivil- und Strafsachen. Die Gerichtsleitung des Obergerichts obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten, dem Plenum und der Geschäftsleitung. Das Generalsekretariat und das Gerichtsinspektorat unterstützen diese in dieser Führungsaufgabe.

Das Obergericht hat eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche Abteilung und hat seinen Sitz in Bern. Amtssprachen sind Deutsch und Französisch.

Das Handelsgericht, das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht (KESGer) sowie die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen (AB SchKG) sind Teil des Obergerichts und gehören der Zivilabteilung an. Zudem sind dem Obergericht die Anwaltsaufsichtsbehörde und die Anwaltsprüfungskommission administrativ angegliedert.

Die Regionalgerichte, die regionalen Schlichtungsbehörden, die Zwangsmassnahmengerichte, das kantonale Wirtschaftsstrafgericht und das kantonale Jugendgericht stehen unter der Aufsicht des Obergerichts. Die Oberaufsicht über das Obergericht obliegt dem Grossen Rat.

Organigramm «Obergericht des Kantons Bern»

Organisation

Präsidium

Die Präsidentin oder der Präsident des Obergerichts sorgt für den ordnungsgemässen Geschäftsgang in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit und steht den Organen der Gerichtsleitung des Obergerichts vor. Die Obergerichtspräsidentin oder der Obergerichtspräsident vertritt das Gericht nach aussen und hat Einsitz in der Justizverwaltungsleitung als dem gemeinsamen Selbstverwaltungsorgan des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft.

Plenum

Das Plenum setzt sich zusammen aus den hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Obergerichts. Es setzt die strategischen Leitplanken für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit und erlässt die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Reglemente. Das Plenum ist für die Grundsatzentscheide in der Gerichtsverwaltung zuständig und genehmigt die Leistungsziele, das Budget, den Aufgaben- und Finanzplan sowie die Tätigkeitsberichte zuhanden der Justizverwaltungsleitung. Zudem trifft es die wichtigsten Personalentscheide und beschliesst über die Patentierung der Anwältinnen und Anwälte.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung des Obergerichts ist verantwortlich für die Gerichtsverwaltung und ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Dazu gehören unter anderem die Vorbereitung der Geschäfte des Plenums, der Erlass von Weisungen und Kreisschreiben zu Fragen der Gerichtsverwaltung, die Anstellung der Gerichtsschreiber/innen und des administrativen Personals des Obergerichts, die regionale Zuordnung der erstinstanzlichen Richterinnen und Richter sowie die Einsetzung von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern der ersten Instanz.

Generalsekretariat

Das Generalsekretariat unterstützt die Organe der Gerichtsleitung bei deren Aufgaben. Es ist zuständig für das Personalwesen, das Finanz- und Rechnungswesen, die übrigen zentralen Dienste und die Infrastruktur des Obergerichts. Ausserdem führt es die Sekretariate der Anwaltsprüfungskommission und der Anwaltsaufsichtsbehörde. Das Generalsekretariat ist Medienstelle des Obergerichts und koordiniert die Information der Öffentlichkeit.

Gerichtsinspektorat

Das Gerichtsinspektorat prüft und evaluiert den Rechtsprechungsbetrieb sowie die richterliche Amts- und Fallführung der Zivil- und Strafgerichte. Im Vordergrund stehen das Risiko- und das Qualitätsmanagement nach Massgabe der Verfahrensgrundrechte und der Prozessordnungen.

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