Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Rechtshilfe

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Rechtshilfe in Zivilsachen und Strafsachen.

Der Begriff der Rechtshilfe umfasst Handlungen, die ein für eine Streitigkeit nicht zuständiges Gericht für das zuständige Gericht vornimmt, wie z.B. die Befragung einer Zeugin oder eines Zeugen oder die Auslieferung einer festgenommenen Person.

Die Rechtshilfe ist jedoch nicht zuständig für generelle Rechtsauskünfte oder private Eingaben. Sie bietet daher auch keine allgemeine Rechtsberatung für Privatpersonen an.

Rechtshilfe in Zivilsachen

Vom Ausland eingehende Gesuche um internationale Rechtshilfe sind grundsätzlich an eine kantonale Zentralbehörde oder das Bundesamt für Justiz zu richten. Das Obergericht des Kantons Bern ist die zuständige Zentralbehörde für Rechtshilfehandlungen, die im Kanton Bern durchzuführen sind. Ausgehende Gesuche um Rechtshilfe sind von der schweizerischen Behörde direkt an die Zentralbehörde des ersuchten ausländischen Staats zu richten.

Hier finden Sie den Länderindex für die internationale Rechtshilfe (Website Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD).

Hier finden Sie mehr Informationen zur internationalen Rechtshilfe in Zivilsachen (Website EJPD).

Nationale Rechtshilfegesuche sind direkt an das zuständige Schweizer Gericht zu richten.

Rechtshilfe in Strafsachen

Internationale Rechtshilfegesuche in Strafsachen sind an die Generalstaatsanwaltschaft als kantonale Zentralbehörde des Kantons Bern zu richten.

Hier finden Sie Informationen der Generalstaatsanwaltschaft zur Rechtshilfe in Strafsachen (Website Staatsanwaltschaft des Kantons Bern).

Hier finden Sie mehr Informationen zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Website EJPD).

Für nationale Rechtshilfeersuchen ist im Kanton Bern keine zentrale Stelle zuständig, sondern die betroffenen Behörden verkehren direkt miteinander.

Seite teilen