Bern-Mittelland
Die regionale Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland ist zuständig für alle Schlichtungsgesuche, die in ihrer Gerichtsregion anfallen.
Die Gerichtsregion Bern-Mittelland entspricht der gleich bezeichneten Verwaltungsregion gemäss Artikel 39a des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG) [BSG 152.01].
Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) behandelt ausschliesslich die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland.
Die Amtsprache in der Region Bern-Mittelland ist deutsch.

Bild vergrössern Lageplan Schlichtungsbehörde Bern-Mittellland
Hinweis
Öffnungszeiten über die Feiertage
Achtung: Keine telefonischen Rechtsberatungen in der Altjahreswoche vom 28.12. bis 31.12.2020!
In der Zeit des Jahreswechsels 2020 / 2021 ist die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland folgendermassen geöffnet:
24. Dezember 2020
Die Schlichtungsbehörde ist bis 12 Uhr geöffnet.
25. Dezember 2020
Die Schlichtungsbehörde ist geschlossen.
31. Dezember 2020
Die Schlichtungsbehörde ist bis 12 Uhr geöffnet.
1. Januar 2021
Die Schlichtungsbehörde ist geschlossen.
ab 4. Januar 2021
Es gelten die üblichen Öffnungszeiten
Richterliche Zusammensetzung der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
Richterliche Zusammensetzung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 14 KB, 2 Seiten)
Organigramm der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
Organigramm Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 173 KB, 1 Seite)
Hinweis
Maskentragpflicht
Im Gebäude Effingerstrasse 34 gilt die Maskentragepflicht gemäss der Verordnung des Regierungsrates. Bitte setzen Sie vor dem Betreten des Gebäudes Ihre Maske auf.
Unsere Gerichtssäle wurden gemäss den Weisungen eines kantonalen Arbeitsinspektors und den Empfehlungen des BAG eingerichtet, so dass die Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden können. Die Prozessparteien werden angehalten, ihr persönliches Schutzmaterial selber mitzubringen (Desinfektionsmittel, Masken, etc.).
Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 07.30-17.00 Uhr, Freitag: 07.30-16.00 Uhr
Telefonansprechzeiten (Kanzlei):
Montag bis Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr Freitag: 08.00 -11.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
Vor Feiertagen können die Öffnungszeiten von diesen Angaben abweichen. In der Regel erfolgt die Schliessung am Nachmittag vor einem Feiertag um 15.00 Uhr.
Rechtsberatung:
Gemäss Seitenkasten rechts
Weitere Informationen
Kontakt
Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
Effingerstrasse 34
3008 Bern
Tel. +41 31 635 47 50
Fax 031 634 50 72
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Rechtsberatung
(nur Miet-/Pacht- und privatrechtliches Arbeitsrecht sowie Gleichstellungsfragen)
Telefonische Rechtsberatung:
Montag - Donnerstag
9:00 - 11:00 Uhr
15:00 - 17:00 Uhr
unter der Nummer 031 635 47 60
Freitag
9:00 - 11:00 Uhr
15:00 - 16:30 Uhr
unter der Nummer 031 635 47 60
CORONA-MASSNAHME:
Keine persönliche Rechtsberatung vor Ort