Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen

Die kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen (Aufsichtsbehörde SchKG, AB SchKG) ist für die fachliche Aufsicht über die Betreibungs- und Konkursämter im Kanton Bern zuständig. Sie ist Teil der Zivilabteilung des Obergerichts.

Das Obergericht bildet die einzige kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen. Diese besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten sowie zwei weiteren Mitgliedern der Zivilabteilung des Obergerichts.

Die Aufsichtsbehörde entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen der regionalen Betreibungs- und Konkursämter, ausser wenn das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) den Weg der gerichtlichen Klage vorschreibt. Sie ist zudem zuständig für die Anordnung von Disziplinarmassnahmen gegen fehlbare Angestellte der Betreibungs- und Konkursämter, ausseramtliche Konkursverwaltungen und Organe in Nachlassverfahren.

Die Aufsicht über die administrative, organisatorische und fachliche Führung der Betreibungs- und Konkursämter wird durch die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern ausgeübt.

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