Obergericht
Die Gerichtsbarkeit (Judikative) stellt neben der Regierung (Exekutive) und dem Grossen Rat (Legislative) die dritte Staatsgewalt dar. Das Obergericht ist im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung die oberste kantonale rechtsprechende Behörde in Zivil- und Strafsachen. Es hat seinen Sitz in Bern.
In Zivilsachen ist es zuständig für:
- Die Beurteilung von Streitigkeiten, welche mit Berufung oder Beschwerde weitergezogen werden;
- Streitigkeiten nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. März 1983;
- Klagen gegen den Bund;
- Die Beurteilung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten von mind. 100'000 CHF, welche direkt bei Obergericht anhängig gemacht werden;
- Die Beurteilung von Schiedssachen im Sinne von Art. 356 Abs. 1 ZPO;
- Die Beurteilung von Beschwerden gegen Verfügungen des kantonalen Handelsregisteramtes.
Die Zwangsmassnahmengerichte, das Wirtschaftsstrafgericht, das Jugendgericht, die Regionalgerichte und die regionalen Schlichtungsbehörden stehen unter der Aufsicht des Obergerichts.
Das Handelsgericht, die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen und das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht gehören der Zivilabteilung an.
Die Anwaltsaufsichtsbehörde sowie die Anwaltsprüfungskommission sind dem Obergericht administrativ angegliedert.
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Obergericht des Kantons Bern
Hochschulstrasse 17
3001 Bern
Tel. +41 31 635 48 00
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Tel. 031 635 48 01
Zivilabteilung:
Tel. 031 635 48 02
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Strafabteilung:
Tel. 031 635 48 08
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