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Disziplinaraufsicht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Disziplinaraufsicht, insbesondere dazu, wer der Disziplinaraufsicht untersteht und wer eine Disziplinaranzeige einreichen kann.

Die Anwaltsaufsichtsbehörde prüft, ob die im Kanton Bern praktizierenden Anwältinnen und Anwälte die Berufsregeln eingehalten haben. Stellt sie eine Berufsregelverletzung fest, spricht sie eine Disziplinarmassnahme aus. Die möglichen Disziplinarmassnahmen sind Verwarnung, Verweis, Busse und befristetes oder unbefristetes Berufsausübungsverbot.

Hier finden Sie eine Auswahl von Entscheiden der Anwaltsaufsichtsbehörde.

Wer kann Vorfälle melden oder anzeigen?

Gerichte, Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden haben eine gesetzliche Pflicht, der Anwaltsaufsichtsbehörde Vorfälle zu melden, welche die anwaltlichen Berufsregeln verletzen könnten.

Die Anwaltsaufsichtsbehörde kann ein Verfahren von Amtes wegen einleiten, wenn sie von einem Vorfall Kenntnis erhalten hat.

Jede Person – ob Klientin oder Klient, Gegenpartei, Gegenanwältin oder Gegenanwalt – kann mutmassliche Berufsregelverletzungen durch Anwältinnen oder Anwälte zur Anzeige bringen.

Sie wollen eine Disziplinaranzeige einreichen?

Eine Anzeige ist unterzeichnet per Post bei der Anwaltsaufsichtsbehörde einzureichen. 

Geben Sie in der Anzeige an, welche Anwältin oder welcher Anwalt durch welches Verhalten welche Berufsregel/n verletzt hat. Legen Sie allfällige Beweismittel bei, welche die von Ihnen geschilderten Vorwürfe belegen (zum Beispiel Kopie von Schreiben). 

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