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Justizleitung

Die Justizleitung ist das gemeinsame Selbstverwaltungsorgan des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft.

Sie setzt sich zusammen aus den Präsidentinnen bzw. Präsidenten des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts sowie der Generalstaatsanwältin oder dem Generalstaatsanwalt.

Die Justizleitung ist zuständig für die Verwaltungsbelange der Justiz. Sie ist Ansprechpartnerin des Grossen Rates und des Regierungsrates bei allen Fragen, die sowohl die Gerichtsbehörden als auch die Staatsanwaltschaft betreffen. Sie stimmt ihre Tätigkeit mit den Direktionen und der Staatskanzlei ab.

Die Justizleitung erstellt den Voranschlag, den Aufgaben- und Finanzplan sowie den Geschäftsbericht und den Tätigkeitsbericht der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Sie vertritt diese Geschäfte im Parlament. Sie ist zudem verantwortlich für Leitlinien in den Bereichen Personal, Finanzen und Informatik.

Bei der Aufgabenerfüllung wird die Justizleitung durch die Stabsstelle für Ressourcen unterstützt.

Weitere Informationen:

  • Stabsstelle für Ressourcen

  • Unabhängigkeit und Selbstverwaltung

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