Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Überblick über die Zwangsmassnahmengerichte

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Zwangsmassnahmengerichten des Kantons Bern. 

Die Zwangsmassnahmengerichte sind zuständig für die Anordnung oder Verlängerung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft, Gesuche um Entlassung aus der Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie weiterer Zwangsmassnahmen.

Mehr Informationen zum Thema Haft und andere Zwangsmassnahmen

Zudem ist das Kantonale Zwangsmassnahmengericht zuständig für die Überprüfung der von den Migrationsbehörden angeordneten Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft.

Mehr Informationen zu den Migrationsbehörden des Kantons Bern (Website Amt für Bevölkerungsdienste ABEV) 

Zwangsmassnahmengerichte im Kanton Bern

Im Kanton Bern gibt es ein Kantonales Zwangsmassnahmengericht in Bern und drei regionale Zwangsmassnahmengerichte in Biel, Burgdorf und Thun. Die Zwangsmassnahmengerichte entscheiden als Einzelgerichte.

Die regionalen Zwangsmassnahmengerichte treffen in den Gerichtsregionen Berner Jura-Seeland, Emmental-Oberaargau und Oberland strafrechtliche Haftentscheide und Entscheide  über die Entsiegelung im Vorverfahren.

Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht ist unter anderem zuständig für Haftentscheide in der Gerichtsregion Bern-Mittelland sowie für Gesuche der kantonalen Staatsanwaltschaften, des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts und des Kantonalen Jugendgerichts.

Ebenfalls in die Zuständigkeit des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts fallen die Anordnung bzw. Genehmigung anderer strafrechtlicher Zwangsmassnahmen sowie die Überprüfung der von den Migrationsbehörden angeordneten Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft.

  • Kantonales Zwangsmassnahmengericht

  • Regionales Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland

  • Regionales Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau

  • Regionales Zwangsmassnahmengericht Oberland

Seite teilen