Über uns
Die Zivilgerichtsbarkeit wird in erster Linie durch die Regionalgerichte und ihren Schlichtungsbehörden wahrgenommen. Sie beurteilen erstinstanzlich alle Fälle aus dem Zivilrecht wie beispielsweise Streitigkeiten aus Verträgen, familien-, erb-, und sachenrechtlichen Streitigkeiten (OR, ZGB), sowie Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG).
Das Obergericht als höchste kantonale Instanz gliedert sich in eine straf- und eine zivilrechtliche Abteilung. Als Rechtsmittelinstanz beurteilt die Zivilabteilung alle zivilrechtlichen Entscheide der Regionalgerichte, welche mit Berufung oder Beschwerde angefochten werden.
Schlichtungsbehörden
Regionalgerichte
Obergericht
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Staatskalender Zivil- und Strafgerichtsbarkeit Update 2011 (PDF, 63 KB, 15 Seiten)
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Tel. 031 635 48 00
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