Rechtsberatung
Die regionalen Schlichtungsbehörden erteilen unentgeltlich einfache Rechtsauskünfte am Telefon oder persönliche Rechtsauskünfte in den Sprechstunden. Es werden nur mündliche Auskünfte erteilt. Schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet. Die Beratung beschränkt sich auf drei zentrale Rechtsgebiete:
- Mietrecht,
- Arbeitsrecht
- Gleichstellungsfragen nach dem Gleichstellungsgesetz.
Auskünfte betreffend Gleichstellungsfragen erteilt ausschliesslich die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland. Dies in beiden Amtssprachen, Deutsch und Französisch.
Bringen Sie bitte alle wichtigen Unterlagen zur Rechtsberatung mit:
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Mietzinserhöhungen
- Abrechnungen
- Kündigungen
- Korrespondenz (Briefe, E-Mails, Fax, etc.)
- Arbeits- und Zwischenzeugnisse
Weitere Informationen
Kontakt
Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
Effingerstrasse 34
3008 Bern
Tel. 031 635 47 50
Fax 031 635 47 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Rechtsberatung
(nur Miet-/Pacht- und Arbeitsrecht sowie Gleichstellungsfragen)
Telefonische Rechtsberatung:
Montag - Freitag
9:00 - 11:00 Uhr
15:00 - 17:00 Uhr
unter der Nummer 031 635 47 60
Sprechstunden vor Ort:
Montag - Freitag
9:00 - 11:00 Uhr
(nur nach tel. Voranmeldung unter der Nummer 031 635 47 50)
Montag - Donnerstag
15:00 - 17:00 Uhr
(walk in = ohne Voranmeldung)
Keine Rechtsberatung
- am 16. Mai 2012, nachmittags
- am 18. Mai 2012, ganztags
Achtung: Keine Rechtsberatung
per E-Mail!