Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Handelsgericht

Das Handelsgericht ist als einzige kantonale Instanz zuständig für handelsrechtliche und weitere gesetzlich zugewiesene Streitigkeiten im Kanton Bern. Es ist Teil der Zivilabteilung des Obergerichts.

Das Handelsgericht ist ein Fachgericht. Es fällt seine Entscheide grundsätzlich in Dreierbesetzung mit zwei Fachrichter/innen.

Eine Streitigkeit gilt als handelsrechtlich, wenn

  • die geschäftliche Tätigkeit mindestens einer Partei betroffen ist,
  • gegen den Entscheid die Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht offen steht und
  • die Parteien im schweizerischen Handelsregister oder in einem vergleichbaren ausländischen Register eingetragen sind.
     

Das Handelsgericht beurteilt neben handelsrechtlichen Streitigkeiten auch

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum,
  • kartellrechtliche Streitigkeiten,
  • Streitigkeiten über den Gebrauch einer Firma,
  • Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sofern der Streitwert mehr als 30'000 Franken beträgt,
  • Einsetzung eines Sonderprüfers oder einer Sonderprüferin bei Aktiengesellschaften,
  • Streitigkeiten nach dem Kollektivanlagengesetz, dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz sowie dem Finanzinstitutsgesetz,
  • Streitigkeiten nach dem Wappenschutzgesetz, dem Bundesgesetz betreffend den Schutz des Zeichens und Namens des Roten Kreuzes, der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen,
  • Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften und Genossenschaften, sofern der Streitwert mindestens 30'000 Franken beträgt,
  • vorsorgliche Massnahmen vor und während Rechtshängigkeit eines Verfahrens vor Handelsgericht im Rahmen seiner Zuständigkeit.
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