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Erwachsenenschutz

Die für die Anwendung des zivilrechtlichen Erwachsenenschutzes wichtigste Behörde ist die Erwachsenenschutzbehörde. Das Bundesrecht schreibt vor, dass es sich dabei um eine Fachbehörde handeln muss. Neben den Aufgaben im Bereich des Erwachsenenschutzes ist sie auch für den Kindesschutz zuständig. Der Kanton Bern hat sich für elf kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden entschieden. Jede dieser Behörden ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde, in welcher neben juristischem Wissen auch medizinischer bzw. psychologischer Sachverstand und Kenntnis der sozialen Arbeit vertreten sein soll. Der Erwachsenenschutzbehörde kommen von Bundesrechts wegen namentlich folgende Aufgaben zu:

-           Inkraftsetzung eines Vorsorgeauftrages sowie Auslegung und Ergänzung des
            Auftrages

-           Einschreiten bei Nichtbeachtung von Patientenverfügungen

-           Einschreiten bei den gesetzlichen Vertretungsrechten bei Urteilsunfähigkeit

-           Anordnung und Aufhebung von Beistandschaften

-           Ernennung, Instruktion sowie Entlassung von Beiständen

-           Mitwirkung bei der Führung von Beistandschaften, Zustimmung zu
            Rechtsgeschäften des Beistandes, Abnahme der Rechnung und der Berichte
            des Beistandes

-           Überwachung des Beistandes

-           Anordnung eines öffentlichen Inventars über das Vermögen einer
            verbeiständeten Person

-           Anordnung und Aufhebung einer fürsorgerischen Unterbringung sowie
            Überprüfung bestehender Unterbringungen

-           Behandlung von Beschwerden gegen Amtsträger

Während die allgemeine Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden der Aufsichtsbehörde zukommt, schreibt das Bundesrecht den Kantonen für die Beschwerden im Einzelfall eine gerichtliche Instanz vor. Der Kanton Bern sieht als einzige gerichtliche Beschwerdeinstanz das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht der Zivilabteilung des Obergerichts vor. Diese Instanz ist auch für die Anrufung des Gerichts im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung zuständig.

 


Weitere Informationen

Kontakt

Kindes- und Erwachsenschutzgericht

Hochschulstrasse 17
3001 Bern

Tel. 031 635 48 06
Fax 031 635 48 14
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


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