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Aufsicht SchKG

Die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen wird mit Beschwerde angerufen. Wer in seinen rechtlich geschützten oder tatsächlichen Interessen betroffen ist, kann Verfügungen der Betreibungs- und Konkursämter wegen Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und Unangemessenheit anfechten. Ferner kann Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung geltend gemacht werden. Materiellrechtliche Fragen – beispielsweise den Bestand einer in Betreibung gesetzten Forderung - kann die Aufsichtsbehörde nicht überprüfen. Soweit das SchKG und seine Ausführungserlasse keine Verfahrensvorschriften enthalten, richtet sich das Verfahren nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege.

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Kontakt

Kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen

Hochschulstrasse 17
3001 Bern

Tel. 031 635 48 04
Fax 031 635 48 14
Kontakt per E-Mail
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