Aufsicht SchKG
Die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen wird mit Beschwerde angerufen. Wer in seinen rechtlich geschützten oder tatsächlichen Interessen betroffen ist, kann Verfügungen der Betreibungs- und Konkursämter wegen Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und Unangemessenheit anfechten. Ferner kann Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung geltend gemacht werden. Materiellrechtliche Fragen – beispielsweise den Bestand einer in Betreibung gesetzten Forderung - kann die Aufsichtsbehörde nicht überprüfen. Soweit das SchKG und seine Ausführungserlasse keine Verfahrensvorschriften enthalten, richtet sich das Verfahren nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege.
Weitere Informationen
Kontakt
Kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen
Hochschulstrasse 17
3001 Bern
Tel. 031 635 48 04
Fax 031 635 48 14
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular