Zivilverfahren
Die schweizerische Zivilprozessordnung regelt das Verfahren vor den kantonalen Instanzen für streitige Zivilsachen, gerichtliche Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, gerichtliche Angelegenheiten des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts sowie die Schiedsgerichtsbarkeit.
Das Zivilverfahren dient in erster Linie der Verwirklichung des materiellen Rechts. Wer sich in Zivilstreitigkeiten Recht verschaffen will, hat sich an eine regionale Schlichtungsstelle oder an ein regionales Gericht zu wenden.
Auf diesem Weg werden alle subjektiven Rechtsansprüche zwischen Personen durchgesetzt und verwirklicht.
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