Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Justiz Startseite


Navigation



Sozialhilferecht

Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat die Möglichkeit, beim Sozialdienst der Gemeinde oder beim regionalen Sozialdienst um wirtschaftliche Hilfe nachzusuchen. Die Verfügung über Gewährung und Umfang der Hilfe kann beim zuständigen Regierungsstatthalteramt angefochten werden. Ist die gesuchstellende Person oder das Gemeinwesen mit dem Entscheid nicht einverstanden, können sie dagegen Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben. Das Verwaltungsgericht entscheidet als letzte kantonale Instanz auch über die Kürzung und Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen.

Verfahrensmässig bestehen bei sozialhilferechtlichen Streitigkeiten gewisse Besonderheiten: Vorbehältlich mutwilliger oder leichtfertiger Prozessführung werden keine Verfahrenskosten erhoben und zur Prozessvertretung sind Personen und Organisationen nach freier Wahl der beschwerdeführenden Person zugelassen.


Weitere Informationen

Kontakt

Verwaltungsgericht des Kantons Bern

Speichergasse 12
3011 Bern

Kontaktformular

Verwaltungsrechtliche Abteilung
Tel. 031 634 37 11
Fax 031 634 39 00

Sozialversicherungsrechtliche Abteilung
Tel. 031 634 37 33
Fax 031 634 37 99

Abteilung für französischsprachige Geschäfte
Tel. 031 634 37 55
Fax 031 634 39 00

Generalsekretariat
Tel. 031 634 37 70
Fax 031 634 39 00

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.justice.be.ch/de/index/verwaltungsgerichtsbarkeit/verwaltungsgerichtsbarkeit/verwaltungsrechtlicheverfahren/beschwerdeverfahren/sozialhilferecht