Steuerrekurskommission des Kantons Bern

Die Steuerrekurskommission (StRK) des Kantons Bern beurteilt für den ganzen Kanton als erste verwaltungsunabhängige Justizbehörde in Steuersachen Rekurse im Bereich der direkten Kantons- und Gemeindesteuern sowie Beschwerden betreffend die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Soweit der Kanton Bern für den Vollzug in den Bereichen direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Wehrpflichtersatz zuständig ist, beurteilt sie auch Beschwerden in diesen Bereichen. Ferner ist die Steuerrekurskommission zuständig zur Beurteilung von Beschwerden betreffend die Schätzung des Ertragswerts gemäss dem Gesetz über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht ( Link öffnet in einem neuen Fenster.•BGBB).
Die Steuerrekurskommission setzt sich zusammen aus zwei hauptamtlichen Richterinnen und Richtern als Präsidentin oder Präsident und als Vizepräsidentin oder Vizepräsident sowie zwölf Fachrichterinnen und Fachrichtern. Letztere sind Sachverständige in den Bereichen Steuerrecht, Landwirtschaft oder Bau- und Schätzungswesen. Sie fällt ihre Entscheide einzelrichterlich oder in einer von zwei Kammern, deren Vorsitz jeweils eine hauptamtliche Richterin oder ein hauptamtlicher Richter hat.
Die hauptamtlichen Richterinnen und Richter entscheiden als Einzelrichterinnen und Einzelrichter über Streitigkeiten, bei denen der streitige Steuerbetrag 10'000 CHF oder die bestrittene Busse 3'000 CHF nicht übersteigt sowie über Rechtsmittel und Gesuche, die zurückgezogen oder gegenstandslos werden oder auf die nicht eingetreten werden kann.
Die beiden Kammern bestehen je aus einer hauptamtlichen Richterin oder einem hauptamtlichen Richter sowie zwei Fachrichterinnen und Fachrichtern. Über Streitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung urteilen die Kammern unter Beizug von zwei weiteren Fachrichterinnen und Fachrichtern in Fünferbesetzung.
Weitere Informationen
Kontakt
Steuerrekurskommission des Kantons Bern
Sägemattstrasse 2
3097 Liebefeld
Tel. 031 970 07 37
Fax 031 970 07 38
Kontaktformular