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Schiedsgericht

Das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten beurteilt Streitigkeiten zwischen Versicherern (Kranken- und Unfallversicherer) und Leistungserbringern (Spitäler, Heilbäder, Ärzte etc.) aus dem Gebiet der Kranken-, Unfall- und Militärversicherung. Es leitet das Vermittlungsverfahren und bei dessen Scheitern und einer Klageeinreichung das Klageverfahren (Art. 40 EG KUMV). Die Beratung und Urteilsfindung erfolgt in Dreierbesetzung.

Das Schiedsgericht besteht aus einem Mitglied einer Abteilung des Verwaltungsgerichts als neutralem Vorsitzenden und je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der betroffenen Versicherer einerseits und der betroffenen Leistungserbringer andererseits. Als Gerichtsschreiberin oder Gerichtsschreiber des Schiedsgerichts amtet jeweils eine Gerichtsschreiberin oder ein Gerichtsschreiber der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung oder der Abteilung für französischsprachige Geschäfte des Verwaltungsgerichts.

Die oder der neutrale Vorsitzende kann als Einzelrichterin oder Einzelrichter zwischen den Streitbeteiligten abgeschlossene Vergleiche genehmigen und Gesuche und Klagen behandeln, die zurückgezogen oder gegenstandslos geworden sind oder auf die offensichtlich nicht eingetreten werden kann (Art. 56 und 57 GSOG).


Weitere Informationen

Kontakt

Verwaltungsgericht des Kantons Bern

Speichergasse 12
3011 Bern

Kontaktformular

Verwaltungsrechtliche Abteilung
Tel. 031 634 37 11
Fax 031 634 39 00

Sozialversicherungsrechtliche Abteilung
Tel. 031 634 37 33
Fax 031 634 37 99

Abteilung für französischsprachige Geschäfte
Tel. 031 634 37 55
Fax 031 634 39 00

Generalsekretariat
Tel. 031 634 37 70
Fax 031 634 39 00

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

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