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Invalidenversicherung (IV)

Im Zweig der Invalidenversicherung überprüft das Verwaltungsgericht auf Beschwerde hin die Rechtmässigkeit und Angemessenheit von Verfügungen der IV-Stelle Bern. Bei Streitigkeiten um die Bewilligung oder Verweigerung von Invalidenversicherungsleistungen vor dem Verwaltungsgericht ist das Beschwerdeverfahren kostenpflichtig. Die Kosten werden nach dem Verfahrensaufwand und unabhängig vom Streitwert im Rahmen von 200 bis 1'000 CHF festgelegt und der unterliegenden Partei zur Bezahlung auferlegt.

Die Beschwerdeverfahren im Bereich der Invalidenversicherung stellen einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Verwaltungsgerichts dar. Dabei überwiegen die Beschwerden gegen Verfügungen aus dem Leistungsrecht. Hier steht am häufigsten ein Rentenanspruch im Streit. Daneben sind aber auch berufliche Massnahmen (Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung), Hilfsmittel oder Hilflosenentschädigungen zu beurteilen. Gelegentlich dreht sich ein Streit auch um medizinische Massnahmen.


Weitere Informationen

Kontakt

Verwaltungsgericht des Kantons Bern

Speichergasse 12
3011 Bern

Kontaktformular

Verwaltungsrechtliche Abteilung
Tel. 031 634 37 11
Fax 031 634 39 00

Sozialversicherungsrechtliche Abteilung
Tel. 031 634 37 33
Fax 031 634 37 99

Abteilung für französischsprachige Geschäfte
Tel. 031 634 37 55
Fax 031 634 39 00

Generalsekretariat
Tel. 031 634 37 70
Fax 031 634 39 00

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Montag bis Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr
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Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.justice.be.ch/de/index/verwaltungsgerichtsbarkeit/verwaltungsgerichtsbarkeit/sozialversicherungsrechtlicheverfahren/beschwerdeverfahren/invalidenversicherungiv