Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern

Die Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (RKMF) ist eine verwaltungsunabhängige Justizbehörde. Sie entscheidet kantonal letztinstanzlich über Beschwerden im Bereich der Administrativmassnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern sowie betreffend das Ergebnis von Führerprüfungen und Kontrollfahrten.
Als Administrativmassnahmen anfechtbar sind alle Anordnungen des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts des Kantons Bern, die der Besserung bzw. Erziehung von fehlbaren Fahrzeugführerinnen und -führern dienen oder nicht fahrgeeignete Personen grundsätzlich vom Verkehr fernhalten. Zu solchen Massnahmen gehören Verwarnung, Anordnung von Verkehrsunterricht, befristeter Führerausweisentzug, Kontrollfahrt oder neue Führerprüfung, Anordnung medizinischer und/oder psychologischer Untersuchungen zur Abklärung der Fahreignung, unbefristeter Führerausweisentzug wegen fehlender Fahreignung, Verweigerung eines Lernfahr- oder Führerausweises.
Die Zuständigkeit der RKMF ergibt sich aus Art. 24 des Strassenverkehrsgesetzes ( Link öffnet in einem neuen Fenster.•SVG) und Art. 3 des kantonalen Strassenverkehrsgesetzes (•KSVG). Wichtige rechtliche Grundlagen finden sich neben dem SVG und dem KSVG auch in der Verkehrsregelnverordnung ( Link öffnet in einem neuen Fenster.•VRV) und der Verkehrszulassungsverordnung ( Link öffnet in einem neuen Fenster.•VZV).
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Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern
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