Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Justiz Startseite


Navigation



Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern

Die Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (RKMF) ist eine verwaltungsunabhängige Justizbehörde. Sie entscheidet kantonal letztinstanzlich über Beschwerden im Bereich der Administrativmassnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern sowie betreffend das Ergebnis von Führerprüfungen und Kontrollfahrten.

Als Administrativmassnahmen anfechtbar sind alle Anordnungen des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts des Kantons Bern, die der Besserung bzw. Erziehung von fehlbaren Fahrzeugführerinnen und -führern dienen oder nicht fahrgeeignete Personen grundsätzlich vom Verkehr fernhalten. Zu solchen Massnahmen gehören Verwarnung, Anordnung von Verkehrsunterricht, befristeter Führerausweisentzug, Kontrollfahrt oder neue Führerprüfung, Anordnung medizinischer und/oder psychologischer Untersuchungen zur Abklärung der Fahreignung, unbefristeter Führerausweisentzug wegen fehlender Fahreignung, Verweigerung eines Lernfahr- oder Führerausweises.

Die Zuständigkeit der RKMF ergibt sich aus Art. 24 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und Art. 3 des kantonalen Strassenverkehrsgesetzes (KSVG). Wichtige rechtliche Grundlagen finden sich neben dem SVG und dem KSVG auch in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).


Weitere Informationen

Kontakt

Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern

Speichergasse 12
3011 Bern

Tel. 031 634 37 96
Fax 031 634 39 00
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.justice.be.ch/de/index/verwaltungsgerichtsbarkeit/verwaltungsgerichtsbarkeit/rekurskommission-rkmf