Strafverfahren vor Gericht
Das Strafverfahren der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) ist in drei Hauptabschnitte gegliedert:
- Das Vorverfahren (Art. 299-327 StPO);
- Das Hauptverfahren (Art. 328-351 StPO);
- Das Rechtsmittelverfahren (Art. 379-415 StPO).
Daneben besteht ein spezielles Strafbefehlsverfahren (ehemals Strafmandatsverfahren) bei welchem die Staatsanwaltschaft die Funktion des Strafgerichts übernimmt. Es ist in den Art. 352-356 StPO geregelt und wird im «Strafgerichtsalltag» eine zentrale Rolle einnehmen. Weitere Verfahren sind das abgekürzte Verfahren (Art. 358-362 StPO), das Verfahren bei selbständigen und nachträglichen Entscheiden des Gerichts (Art. 363-365 StPO), das Verfahren bei Abwesenheit der beschuldigten Person (Art. 366-371 StPO) und die selbständigen Massnahmeverfahren (Art. 372-378 StPO).