Strafverfolgung Erwachsene
Die Strafverfolgung gegenüber erwachsenen Personen obliegt im Kanton Bern der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Diese sind als Strafverfolgungsbehörden gesetzlich verpflichtet, von Amtes wegen Ermittlungen zu tätigen, beziehungsweise (im Fall der Staatsanwaltschaft) eine formelle Untersuchung einzuleiten und durchzuführen, wenn ihnen Straftaten bekannt werden oder entsprechende Verdachtsmomente bestehen.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Honoré Daumier – Les Gens de Justice
Hierbei sind die belastenden und entlastenden Umstände gleichermassen abzuklären. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann die Staatsanwaltschaft indessen von einer Strafverfolgung absehen (z.B. bei fehlendem Strafbedürfnis, nach erfolgter Wiedergutmachung oder auf Grund der Betroffenheit der Täterschaft durch ihre Tat).
Die Staatsanwaltschaft leitet das Vorverfahren. Sie kann der Polizei im Einzelfall konkrete Aufträge erteilen, über diese ist nach deren Erfüllung Bericht zu erstatten. Die Polizei untersteht in diesem Rahmen der Aufsicht und den Weisungen der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft verfolgt nicht nur Straftaten im Rahmen ihrer Untersuchungen, sondern erhebt – sofern das Verfahren nicht eingestellt oder in den betreffenden Fällen ein Strafbefehl erlassen wird – gegebenenfalls auch Anklage und vertritt diese vor Gericht.