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Die Strafverfolgung im Kanton Bern

Honoré Daumier - Les Gens de Justice

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Die Strafverfolgung ist Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft führt die Untersuchung, deren Ziel das Sammeln von Beweisen ist, welche schlussendlich einen Entscheid darüber ermöglichen sollen, ob aufgrund des abgeklärten Sachverhalts Anklage an die Strafgerichte erhoben, ein Strafbefehl erlassen, oder aber das Verfahren gegen eine beschuldigte Person eingestellt werden soll.

Den Strafgerichten obliegt anschliessend die Beurteilung der durch die Staatsanwaltschaft zur Anklage gebrachten Sachverhalte und damit der Entscheid darüber, ob eine beschuldigte Person schuldig oder unschuldig ist. In diesem Verfahren vertritt dann die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen die beschuldigte Person und steht dieser – und deren Verteidigung – als Partei gegenüber.


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