Über die Justiz
Der Bund hat ein einheitliches Zivil- und Strafprozessrecht sowie ein einheitliches Jugendstrafprozessrecht erlassen. Diese treten am 1. Januar 2011 in Kraft und lösen die kantonalen Zivil-, Straf- und Jugendstrafprozessordnungen ab.
Aufgabe der Kantone ist es, die Zuständigkeiten der Gerichte und der Staatsanwaltschaft zu regeln. Mit dem Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG) hat der Kanton Bern dies getan und dabei auch die Oganisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft, d.h. der Justiz, neu geregelt.
Die neue Organisation der Justiz basiert auf der vom Volk im September 2006 angenommenen Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung.
Die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft werden neu organisiert. Die 13 regionalen Gerichtskreise werden auf 4 redzuiert. Die Untersuchungsrichterämter werden in die Staatsanwaltschaft integriert. Neu wird mit der Justizleitung ein gemeinsames Organ der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft geschaffen, welches die Belange der Justiz koordiniert und das Budget sowie den Aufgaben- und Finanzplan der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft vor dem Grossen Rat vertritt.
Insgesamt arbeiten bei der Justiz rund 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt auf rund 650 Vollzeitstellen und rund 125 Stellen für Praktikantinnen und Praktikanten sowie für Lernende.
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