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Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten

Das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten beurteilt Streitigkeiten zwischen Versicherern (Kranken- und Unfallversicherer) und Leistungserbringern (Spitäler, Heilbäder, Ärzte etc.) auf dem Gebiet der Kranken-, Unfall- und Militärversicherung. Es leitet das Vermittlungsverfahren und bei dessen Scheitern und einer Klageeinreichung das Klageverfahren. 

Das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten besteht aus einem Mitglied einer Abteilung des Verwaltungsgerichts als neutralem Vorsitzenden und je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der betroffenen Versicherer einerseits und der betroffenen Leistungserbringer andererseits. Als Gerichtsschreiberin oder Gerichtsschreiber des Schiedsgerichts amtet jeweils eine Gerichtsschreiberin oder ein Gerichtsschreiber der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung oder der Abteilung für französischsprachige Geschäfte des Verwaltungsgerichts.

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