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Regionales Zwangsmassnahmengericht Berner Oberland

Die Funktion von regionalen Zwangsmassnahmenrichterinnen und Zwangsmassnahmenrichter nehmen vom Obergericht bezeichnete Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten wahr. Diese regionalen Gerichte tagen als Einzelgericht mit Sitz in Biel, Burgdorf und Thun.

 

Die regionalen Zwangsmassnahmengerichte behandeln die bei den jeweiligen regionalen Staatsanwaltschaften anfallenden Haftsachen (Untersuchungs- und Sicherheitshaft) und treffen weitere ihnen gesetzlich zugewiesene Entscheide unter Ausschluss der speziellen Zwangsmassnahmen, welche ausschliesslich vom kantonalen Gericht behandelt werden.

 

Das Zwangsmassnahmengericht Oberland ist zuständig für alle Zwangsmassnahmen welche in seiner Gerichtsregion anfallen. Die Gerichtsregion Berner Oberland entspricht der Verwaltungsregion Oberland.

 

Die Amtssprache in der Region Oberland ist deutsch.


Weitere Informationen

Kontakt

Regionales Zwangsmassnahmengericht Berner Oberland

Verwaltungsgebäude Selve
Scheibenstrasse 11 B
3600 Thun

Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.justice.be.ch/de/index/justiz/organisation/strafgericht/ueber_uns/zwangsmassnahmengerichte/regionales_zwangsmassnahmengerichtberneroberland