Zwangsmassnahmengerichte
Als Gegengewicht zur starken Stellung der Staatsanwaltschaft wurden vier Zwangsmassnahmengerichte geschaffen.
Es bestehen drei regionale Zwangsmassnahmengerichte und ein kantonales Zwangsmassnahmengericht. Die Gerichte sind zuständig für die Anordnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft und, soweit in der StPO vorgesehen, für die Anordnung oder Genehmigung weiterer Zwangsmassnahmen (z.B. Durchsuchungen, Beschlagnahme) Das kantonale Zwangsmassnahmengericht nimmt zudem bestimmte bundesrechtliche Aufgaben (Überwachungsmassnahmen) wahr. Diese Lösung ermöglicht ein rasches Handeln zu Beginn der Voruntersuchung (Anordnung der Untersuchungshaft) und gewährleistet das erforderliche Fachwissen bei der Anordnung anderer, in der Praxis weniger alltäglicher Massnahmen.
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Kantonales Zwangsmassnahmengericht
Amthaus Bern
Hodlerstrasse 7
3011 Bern