Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Strafabteilung

Die Strafabteilung des Obergerichts ist letzte kantonale Instanz in Strafsachen. Sie besteht aus drei Strafkammern und einer Beschwerdekammer.

Alle Kammern der Strafabteilung fällen ihre Entscheide in Dreierbesetzung.

Die Strafkammern beurteilen

  • Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Regionalgerichte, des kantonalen Jugendgerichts sowie des kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts,
  • Revisionsgesuche betreffend Urteile gegen Erwachsene,
  • Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern im Bereich des Justizvollzugs.
     

Die Beschwerdekammer in Strafsachen beurteilt Beschwerden gegen

  • Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft des Kantons Bern,
  • Verfügungen, Beschlüsse und Verfahrenshandlungen der Regionalgerichte, des kantonalen Jugendgerichts sowie des kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts,
  • Strafprozessuale Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte des Kantons Bern,
  • Nachträgliche gerichtliche Entscheide.
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