Obergericht
Die Gerichtsbarkeit (Judikative) stellt neben der Regierung (Exekutive) und dem Grossen Rat (Legislative) die dritte Staatsgewalt dar. Das Obergericht ist im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung die oberste kantonale rechtsprechende Behörde in Zivil- und Strafsachen. Es hat seinen Sitz in Bern.
In Strafsachen ist es zuständig für:
- die mit Berufung gemäss Art. 398 ff. StPO weitergezogenen Urteile der Regionalgerichte und des Wirtschaftsstrafgerichts;
- Revisionsgesuche gemäss Art. 410 ff. StPO;
- Beschwerden gemäss Art. 81a SMVG und Art. 69 Abs. 4 EG ZSJ;
- Beschwerden gemäss Art. 393 ff. StPO;
- Berufungen gemäss Art. 40 JStPO;
- Beschwerden gemäss Art. 39 und 43 JStPO
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Kontakt
Obergericht des Kantons Bern
Hochschulstrasse 17
3001 Bern
Tel. 031 635 48 00
Fax 031 635 48 17
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