Kantonales Jugendgericht
Für das ganze Kantonsgebiet besteht ein Jugendgericht. Es setzt sich zusammen aus Jugendgerichtspräsidentinnen und Jugendgerichtspräsidenten sowie Fachrichterinnen und Fachrichtern (Art. 67 Abs. 1 GSOG). Das Jugendgericht hat seinen Sitz in Bern.
Es tagt in der Regel am Sitz der regionalen Dienststellen der Jugendanwaltschaft oder des Regionalgerichts (Art. 67 Abs. 4 GSOG).
Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht, weil es nur für Personen gilt, die zwischen dem 10. und 18. Altersjahr eine nach dem Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz mit Strafe bedrohte Tat begangen haben. Die Strafen und Massnahmen unterscheiden sich grundlegend von denjenigen des Erwachsenenstrafrechts.
Hinweis
Ordentliche Öffnungszeiten des Jugendgerichts:
Mo bis Do: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr: 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Rechtspraktikanten (PDF, 22 KB, 1 Seite)
•Infoblatt für Rechtspraktikanten (PDF, 22 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Kantonales Jugendgericht
Gerechtigkeitsgasse 81
3011 Bern
Tel. 031 633 45 60
Fax 031 633 45 66
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