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Oberland

Die regionale Schlichtungsstelle Berner Oberland ist zuständig für alle Schlichtungsgesuche, die in ihrer Gerichtsregion anfallen.

Die Gerichtsregion Oberland entspricht der gleich bezeichneten Verwaltungsregion gemäss Artikel 39a des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG) [BSG 152.01].

Die Amtssprache in der Region Berner Oberland ist deutsch.

Richterliche Zusammensetzung der Schlichtungsbehörde Oberland

Zusammensetzung Schlichtungsbehörde (PDF, 18 KB, 1 Seite)

Weitere Informationen

Kontakt

Schlichtungsbehörde Berner Oberland

Verwaltungsgebäude Selve
Scheibenstrasse 11 B
3600 Thun

Tel. 031 635 58 00
Fax 031 635 58 48
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

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zur Miete und Pacht von Wohn- und
Geschäftsräumen sowie privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen

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nur nach Voranmeldung unter
Tel. 031 635 58 00

Achtung: keine Rechtsberatung per E-Mail!

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.justice.be.ch/de/index/justiz/organisation/obergericht/ueber_uns/schlichtungsbehoerden/berner-oberland