Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Überblick über die Schlichtungsbehörden

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Schlichtungsbehörden des Kantons Bern. 

Bei jeder zivilrechtlichen Streitigkeit ist grundsätzlich zuerst ein Schlichtungsverfahren vor der zuständigen regionalen Schlichtungsbehörde durchzuführen. Ausnahmen sind beispielsweise das Scheidungsverfahren und das handelsgerichtliche Verfahren. Zu den Fällen im Zivilrecht gehören zum Beispiel Streitigkeiten aus Verträgen sowie erb- und sachenrechtliche Streitigkeiten.

Die Schlichtungsbehörden versuchen in formloser Verhandlung eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Kommt es zu keinem Vergleich zwischen den Parteien, wird der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller die Klagebewilligung erteilt, um beim zuständigen Regionalgericht Klage einzureichen. In gewissen Fällen können die Schlichtungsbehörden auch über die Streitigkeit entscheiden oder den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten. 

Mehr Informationen zum Verfahrensablauf

Alle Schlichtungsbehörden bieten eine kostenlose Rechtsberatung in Arbeitsrecht sowie Miet- und Pachtrecht an. Die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland erteilt zusätzlich Rechtsauskünfte bei Gleichstellungsfragen.

Mehr Informationen zur Rechtsberatung

Gerichtsregionen

Im Kanton Bern gibt es vier Gerichtsregionen mit je einer Schlichtungsbehörde:

  • Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland

    in Biel und Moutier

  • Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau

    in Burgdorf

  • Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
    in Bern

  • Schlichtungsbehörde Oberland

    in Thun

Gerichtsregionen des Kantons Bern
In welcher Gerichtsregion welche Gemeinde liegt, finden Sie mit dem Gemeindesucher.

Für Streitigkeiten in Gleichstellungsfragen ist immer die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland zuständig.

Suche nach Gemeinde

Zusammensetzung

Die Schlichtungsbehörden führen ihre Verfahren grundsätzlich in Einerbesetzung (Einzelgericht) durch. Bei arbeitsrechtlichen oder mietrechtlichen Streitigkeiten setzt sich die Schlichtungsbehörde aus einer oder einem Vorsitzenden und zwei Fachrichter/innen zusammen, von denen je eine/r der Arbeitgeber/innenseite und der Arbeitnehmer/innenseite bzw. der Vermieter/innenseite und der Mieter/innenseite angehört. Bei Streitigkeiten in Gleichstellungsfragen tagen die Schlichtungsbehörden in Fünferbesetzung mit einer oder einem Vorsitzenden und vier Fachrichter/innen, von denen je zwei der Arbeitgeber/innenseite und der Arbeitnehmer/innenseite angehören.

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