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Rekurskommission FFE

Die Rekurskommission für fürsorgerischen Freiheitsentzug ist eine unabhängige Gerichtsinstanz, welche für die rechtliche Überprüfung der FFE-Entscheide der Regierungsstatthalter und Ärzte zuständig ist.

Die betroffene oder eine ihr nahestehende Person kann gegen die Anordnung einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung oder gegen die Abweisung eines Entlassungsgesuches innert zehn Tagen seit der Mitteilung bei der Rekurskommission für fürsorgerische Freiheitsentziehungen schriftlich Rekurs erheben.

Die Rekurskommission überprüft anschliessend, ob die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einweisung gegeben sind. Die betroffene Person wird mündlich einvernommen. Die Verhandlungen dazu sind nicht öffentlich.


Weitere Informationen

Kontakt

Kantonale Rekurskommission für fürsorgerische Freiheitsentziehungen

Hochschulstrasse 17
3001 Bern

Tel. 031 635 48 06
Fax 031 635 48 14
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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