Rekurskommission FFE
Die Rekurskommission für fürsorgerischen Freiheitsentzug ist eine unabhängige Gerichtsinstanz, welche für die rechtliche Überprüfung der FFE-Entscheide der Regierungsstatthalter und Ärzte zuständig ist.
Die betroffene oder eine ihr nahestehende Person kann gegen die Anordnung einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung oder gegen die Abweisung eines Entlassungsgesuches innert zehn Tagen seit der Mitteilung bei der Rekurskommission für fürsorgerische Freiheitsentziehungen schriftlich Rekurs erheben.
Die Rekurskommission überprüft anschliessend, ob die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einweisung gegeben sind. Die betroffene Person wird mündlich einvernommen. Die Verhandlungen dazu sind nicht öffentlich.
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Kantonale Rekurskommission für fürsorgerische Freiheitsentziehungen
Hochschulstrasse 17
3001 Bern
Tel. 031 635 48 06
Fax 031 635 48 14
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