Organisation
Das Obergericht als höchste kantonale Instanz gliedert sich in eine straf- und eine zivilrechtliche Abteilung. Als Rechtsmittelinstanz beurteilt die Zivilabteilung alle Entscheide der Regionalgerichte, welche mit Berufung oder Beschwerde angefochten werden.
Die Zivilabteilung besteht aus den folgenden Teilbereichen
- Der ersten und der zweiten Zivilkammer;
- Dem Handelsgericht als einzige kantonale Instanz;
- Der FFE-Kammer (Kammer für den fürsorgerischen Freiheitsentzug);
- Der Aufsichtsbehörde für Streitigkeiten aus dem Schuldbetreibungs-und Konkursrecht;
- Der Zivilkanzlei.
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Obergericht des Kantons Bern
Hochschulstrasse 17
3001 Bern
Tel. 031 635 48 00
Fax 031 635 48 17
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