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Handelsgericht

Das Handelsgericht ist ein so genanntes Fachgericht. Die Urteile des Handelsgerichts werden grundsätzlich durch drei Richterinnen oder Richter gefällt, davon zwei Fachrichterinnen oder Fachrichter.

Es ist als einzige kantonale Instanz zur Beurteilung der folgenden Streitigkeiten zuständig:

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum einschliesslich der Streitigkeiten betreffend Nichtigkeit, Inhaberschaft, Lizenzierung, Übertragung und Verletzung solcher Rechte;
  • Kartellrechtliche Streitigkeiten;
  • Streitigkeiten über den Gebrauch einer Firma;
  • Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 1986 über den unlauteren Wettbewerb, sofern der Streitwert mehr als 30'000 CHF beträgt oder sofern der Bund sein Klagerecht ausübt;
  • Wenn eine Streitigkeit als handelsrechtlich im Sinne von Art. 6 Abs. 2 ZPO gilt;
  • Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften und Genossenschaften, sofern der Streitwert mindestens 30’000 CHF beträgt.


Weitere Informationen

Kontakt

Kantonales Handelsgericht

Hochschulstrasse 17
3001 Bern

Tel. 031 635 48 03
Fax 031 635 48 14
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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