Zivilverfahren vor Gericht
Die Zivilgerichtsbarkeit wird in erster Linie durch die Regionalgerichte und die Schlichtungsbehörden wahrgenommen. Sie beurteilen erstinstanzlich alle Fälle aus dem Zivilrecht wie beispielsweise Streitigkeiten aus Verträgen, familien-, erb- und sachenrechtlichen Streitigkeiten (OR, ZGB), sowie Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG).
Das Obergericht als oberste kantonale Instanz gliedert sich in eine straf- und eine zivilrechtliche Abteilung. Als Rechtsmittelinstanz beurteilt die Zivilabteilung alle zivilrechtlichen Entscheide der Regionalgerichte, welche mit Berufung oder Beschwerde angefochten werden können.
Die Zivilabteilung besteht aus den folgenden Teilbereichen:
- der ersten und der zweiten •Zivilkammer
- dem •Handelsgericht als kantonale und erste Instanz
- das •Kindes und Erwachsenenschutzgericht
- der •Aufsichtsbehörde SchKG
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