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Zivilverfahren vor Gericht

Die Zivilgerichtsbarkeit wird in erster Linie durch die Regionalgerichte und die Schlichtungsbehörden wahrgenommen. Sie beurteilen erstinstanzlich alle Fälle aus dem Zivilrecht wie beispielsweise Streitigkeiten aus Verträgen, familien-, erb- und sachenrechtlichen Streitigkeiten (OR, ZGB), sowie Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG).

Das Obergericht als oberste kantonale Instanz gliedert sich in eine straf- und eine zivilrechtliche Abteilung. Als Rechtsmittelinstanz beurteilt die Zivilabteilung alle zivilrechtlichen Entscheide der Regionalgerichte, welche mit Berufung oder Beschwerde angefochten werden können.

Die Zivilabteilung besteht aus den folgenden Teilbereichen:


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Kontakt

Obergericht des Kantons Bern

Hochschulstrasse 17
3001 Bern

Tel. 031 635 48 00
Fax 031 635 48 17
Kontakt per E-Mail
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Generalsekretariat:
Tel. 031 635 48 01
Fax 031 635 48 17

Zivilabteilung:
Tel. 031 635 48 02
Fax 031 635 48 14
E-Mail

Strafabteilung:
Tel. 031 635 48 08
Fax 031 635 48 15
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

 


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