Justizleitung
Die Justizleitung ist das gemeinsame Organ der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft. Sie übernimmt für die Bereiche der Justiz grundsätzlich die Aufgaben, welche die Gesetzgebung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen dem Regierungsrat für den Bereich der Verwaltung einräumt.
Die Justizleitung erstellt insbesondere das Budget sowie den Aufgaben- und Finanzplan der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft und vertritt diese vor dem Grossen Rat.
Die Justizleitung setzt sich zusammen aus den Präsidentinnen oder Präsidenten des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts sowie der Generalstaatsanwältin oder dem Generalstaatsanwalt.
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