Anwaltsprüfungskommission
Der Anwaltsprüfungskommission gehören für jedes Prüfungsfach eine Anzahl von Expertinnen und Experten als Kommissionsmitglieder an. Als Mitglieder der Anwaltsprüfungskommission können Universitätsdozentinnen und -dozenten, Gerichtspersonen sowie Personen mit Anwalts- oder Notariatspatent ernannt werden.
Wahlbehörde ist das Obergericht. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
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Kontakt
Anwaltsprüfungskommission des Kantons Bern
Hochschulstrasse 17
3001 Bern