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Anwaltsprüfungskommission

Der Anwaltsprüfungskommission gehören für jedes Prüfungsfach eine Anzahl von Expertinnen und Experten als Kommissionsmitglieder an. Als Mitglieder der Anwaltsprüfungskommission können Universitätsdozentinnen und -dozenten, Gerichtspersonen sowie Personen mit bernischem Anwalts- oder Notariatspatent ernannt werden.

 

Wahlbehörde ist das Obergericht. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

 


Weitere Informationen

Kontakt

Kantonale Anwaltsprüfungskommission

Hochschulstrasse 17
3001 Bern

Tel. 031 635 48 07
Fax 031 635 48 17
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.justice.be.ch/de/index/justiz/organisation/anwaltspruefungen