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Anwaltsaufsicht

Die Anwaltsaufsichtsbehörde besteht aus der oder dem Vorsitzenden sowie acht Mitgliedern und acht Ersatzmitgliedern. Den Vorsitz hat ein Mitglied des Obergerichts. Vier Mitglieder sind Richterinnen und Richter, vier Mitglieder sind im Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen und Anwälte. Davon ist mindestens je ein Mitglied französischer Muttersprache.

Wahlbehörde ist das Obergericht. Die im Anwaltsregister eingetragenen Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf Vorschlag des Bernischen Anwaltsverbandes gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.


Weitere Informationen

Kontakt

Kantonale Anwaltsaufsichtsbehörde

Hochschulstrasse 17
3001 Bern

Tel. 031 635 48 05
Fax 031 635 48 17
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.justice.be.ch/de/index/justiz/organisation/anwaltsaufsicht